Manager-Haftung

Samir Jajjawi Haftung Manager Handschlag

Als Geschäftsführer einer GmbH oder Manager eines Unternehmens sind Sie vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt. Dieser Grundsatz gilt auch für das Interim-Management mit eigener GmbH. Schätzungsweise 10.000 Prozesse gegen GmbH-Geschäftsführer jährlich zeigen, dass es unerlässlich ist, sich über seine Rechte und Pflichten sowie den Stand der aktuellen Rechtsprechung genau zu informieren.

Immer wieder kommt es auch im Interim Management zu Haftungsfällen in verschiedenen risikobehafteten Bereichen. Das Managerhaftungsrecht, aber auch die Durchgriffshaftung auf den Manager (bzw. dessen Privatvermögen) sowie die Provider von Interim Management entwickeln sich mit erheblicher Dynamik. Insbesondere in der Unternehmenskrise sind die Geschäftsführer, aber auch die Gesellschafter zur Vermeidung der persönlichen Haftung gefordert.
Unternehmensleiter, auch im Interim Management Mandat, haften in Deutschland

  • im Innenverhältnis gegenüber ihrem Unternehmen.
  • im Außenverhältnis gegenüber sonstigen Dritten wie Lieferanten, Abnehmern, Wettbewerbern, Arbeitnehmern und Anteilseignern.

Welche Anforderungen an die Sorgfalt eines Unternehmensleiters gestellt werden, ergibt sich insbesondere aus Generalklauseln im Gesetz (u. a. §§ 93, 116 AktG und §§ 43, 52 GmbHG). Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Unternehmensleiter ist verpflichtet, eine betriebliche Organisation zu schaffen und zu kontrollieren, die Schäden gegenüber seinem Unternehmen oder Dritten weitgehend vermeidet. Die Kontrollfunktion erstreckt sich hierbei nicht nur auf den eigenen Verantwortungsbereich, sondern auch auf den der Kollegen im jeweiligen Leitungsorgan.
Im Verhältnis zu ihrem Unternehmen treffen den Unternehmensleiter besondere Pflichten, z. B.:

  • zur Kapitalerhaltung
  • zum rechtzeitigen Stellen des Insolvenzantrags
  • zur ordnungsgemäßen Buchführung
  • zur Verschwiegenheit
  • zur Loyalität
  • zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Unternehmen

Fazit: Auch für das professionelle Interim Management stellt sich die Anforderung, Haftungstatbestände zu kennen und sich dagegen abzusichern.

[Bild: Aidan Jones]